Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Visualisierungsdienstleistungen zwischen ARKIARCH, Bleron Berisha, Aspergerstraße 19, 74321 Bietigheim-Bissingen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber"), sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Visualisierungsdienstleistungen, insbesondere:

  • Fotorealistische Visualisierungen (Architektur, Innenräume, Außenbereiche)
  • Virtual Staging (digitale Einrichtung von Immobilien)
  • 3D-Grundrisse und Grundrissvisualisierungen
  • Vorher/Nachher-Visualisierungen
  • Solaranlagen- und Renovierungsvisualisierungen

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Subunternehmer einzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss und Auftragserteilung

(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Auftragserteilung dar.

(2) Durch Übersendung einer Anfrage gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung anzunehmen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien (Fotos, Pläne, Referenzbilder, Maßangaben etc.) in ausreichender Qualität zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Lieferzeit und Lieferung

(1) Die Standard-Lieferzeit beträgt 24 Stunden nach Eingang aller erforderlichen Materialien und Informationen beim Auftragnehmer (Werktage, Mo-Fr).

(2) Die Lieferzeit beginnt erst, wenn:

  • Alle erforderlichen Materialien vollständig beim Auftragnehmer eingegangen sind
  • Der Auftraggeber alle notwendigen Informationen und Anweisungen erteilt hat
  • Eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist (falls vereinbart)

(3) Bei komplexeren Projekten oder größeren Auftragsvolumen können abweichende Lieferzeiten vereinbart werden. Diese werden vor Auftragserteilung schriftlich bestätigt.

(4) Die Lieferung erfolgt digital per E-Mail oder über einen vereinbarten Datentransfer-Dienst in den Formaten JPG, PNG oder PDF, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(5) Verzögerungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Materialien des Auftraggebers entstehen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

§ 5 Revisionen und Änderungen

(1) Im Preis inbegriffen sind unbegrenzte Revisionen. Der Auftraggeber kann Änderungswünsche an den erstellten Visualisierungen äußern, die vom Auftragnehmer umgesetzt werden.

(2) Änderungswünsche müssen klar und eindeutig formuliert werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei unklaren Anweisungen Rückfragen zu stellen.

(3) Änderungen, die den ursprünglichen Auftragsumfang wesentlich überschreiten (z.B. komplette Neugestaltung, Änderung des Raumkonzepts), gelten als neuer Auftrag und werden gesondert berechnet.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Lieferung der ersten Ergebnisse eine Bearbeitungszeit von bis zu 48 Stunden für Revisionsanfragen in Anspruch zu nehmen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung ist wie folgt fällig:

  • Bei Aufträgen bis 500 EUR netto: Zahlung nach Lieferung innerhalb von 14 Tagen
  • Bei Aufträgen über 500 EUR netto: 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, 50% nach Lieferung innerhalb von 14 Tagen

(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Mit vollständiger Bezahlung des Honorars räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Visualisierungen ein.

(2) Das Nutzungsrecht umfasst:

  • Verwendung für Marketing- und Werbezwecke (Print und Digital)
  • Veröffentlichung auf Websites und in sozialen Medien
  • Verwendung in Exposés und Verkaufsunterlagen
  • Präsentation gegenüber Kunden und Interessenten

(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Werke als Referenz für eigene Marketing- und Portfoliozwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

(5) Das Urheberrecht an den Visualisierungen verbleibt beim Auftragnehmer. Eine Nennung des Auftragnehmers als Urheber ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen und mit der üblichen Sorgfalt erstellt werden.

(2) Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

(4) Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber garantiert, dass er berechtigt ist, die überlassenen Materialien (Fotos, Pläne etc.) zu verwenden und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Ludwigsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: Januar 2025

ARKIARCH
Bleron Berisha
Aspergerstraße 19
74321 Bietigheim-Bissingen
E-Mail: info@arkiarch.com